
Förderung
Mehrgenerationenhaus
Brandenburg
Wir begleiten Sie
Gemeinsam wohnen, gemeinsam gefördert – so unterstützt Brandenburg dein Generationenhaus
Wer ein Mehrgenerationenhaus in Brandenburg plant, baut nicht nur für sich – sondern für mehrere Generationen, für Pflege zu Hause und für ein solidarisches Miteinander. Genau das wird auch politisch unterstützt: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und kommunale Programme machen das Generationenwohnen in Brandenburg nicht nur menschlich, sondern auch finanziell attraktiv.
In dieser Übersicht erfährst du, welche Förderungen du in Brandenburg beantragen kannst, wie du barrierefreies Bauen finanzieren kannst und was du bei der Antragstellung beachten solltest.
Warum Förderung fürs Mehrgenerationenhaus?
- Gemeinsames Wohnen spart Fläche & Energie
- Pflege und Betreuung innerhalb der Familie entlasten das Sozialsystem
- Barrierefreiheit & altersgerechtes Wohnen schaffen Zukunftssicherheit
- Nachhaltiges Bauen wird politisch gewünscht
- Familien werden gezielt unterstützt
In Brandenburg lohnt es sich besonders, rechtzeitig auf Fördermittel zuzugreifen – viele sind kombinierbar und nicht rückzahlungspflichtig.
Förderprogramme im Überblick
KfW 159 – Barrierereduzierung
- zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit
- für Maßnahmen wie:
- bodengleiche Duschen
- stufenlose Zugänge
- breite Türen, Haltegriffe
- barrierefreie Bäder
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- bis zu 150.000 € Kredit für besonders energieeffiziente Neubauten
- kombinierbar mit Mehrgenerationenlösungen
KfW-Zuschüsse für altersgerechtes Bauen (nur bei Bestandsumbau)
Wichtig: KfW-Kredite müssen vor Baubeginn über die Hausbank beantragt werden.
- bis zu 4.000 € Zuschuss pro pflegebedürftiger Person
- für Anpassung des Wohnumfelds:
- Badumbau
- Treppenhilfe
- Türverbreiterung
- technische Unterstützung (z. B. Notrufsystem)
Wichtig: Pflegegrad muss vorliegen (Pflegegrad 1–5), Antrag über Pflegekasse.
Förderrichtlinie Wohnraumanpassung Brandenburg
- Ziel: altersgerechtes, generationengerechtes Bauen
- Zuschüsse bis zu 20.000 € je Wohnungseinheit (je nach Maßnahme)
- Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Brandenburg
- Eigenheim oder selbstgenutzte Immobilie
- Antrag über zuständige Wohnraumförderstelle oder Kommune
Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
- in bestimmten Kommunen anwendbar
- oft in Verbindung mit barrierefreiem Neubau oder Pflegeeinrichtungen
Kommune
Förderung (Beispiel)
Potsdam-Mittelmark
Zuschuss für familiengerechtes Bauen + Barrierereduzierung
Barnim
Unterstützung bei Umbauten für Pflege & altersgerechtes Wohnen
Oberhavel
regionale Zuschüsse für generationengerechtes Wohnen
Cottbus
Sonderprogramme für Pflege im privaten Umfeld
Wichtig: Je nach Gemeinde variieren Fördersätze und Programme – wir helfen dir beim lokalen Fördercheck!
Was wird typischerweise gefördert?

Umbau oder Bau eines barrierefreien Eingangs

Einbau eines zweiten Badezimmers (z. B. für Großeltern)

Vorbereitung oder Ausbau einer Einliegerwohnung

Treppenlift oder Türverbreiterung

energieeffiziente Heizung, Dämmung, Fenster

Smart-Home-Komponenten zur Erleichterung im Pflegealltag
Unsere Tipps zur Antragstellung

- Frühzeitig planen! Förderungen müssen vor Bau- oder Umbau starten
- Anträge vollständig einreichen – inkl. Angebote & Nachweise
- Kombinationen prüfen – z. B. Pflegekasse + KfW + Kommune
- Förderhöhen & Bedingungen regional prüfen – sie ändern sich regelmäßig
- Dokumentation nicht vergessen – für Auszahlung & Prüfung





